Bekanntmachung (aktualisiert, 01.05.20)
Maßnahmen im Anglerverein Plötze 1894 eV zur Eindämmung der
Ausbreitung COVID 19 für die Saison 2020
Bezug:
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung –
SARS-CoV-2-EindV) vom 21. März 2020
Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Pandemie in Deutschland vom 16.03.2020
Liebe Sportfreunde und Sportfreundinnen des AVP,
unter Bezug
auf die genannten Verordnungen und Leitlinien haben die Sportverbände in Berlin
alle Vereine angewiesen, den Sportbetrieb einzustellen.
Demnach
haben folgende Maßnahmen zu erfolgen:
„Für den Publikumsverkehr zu
schließen sind […] Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), […]
der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen[…]“
„Zu verbieten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen […]“
Darüber hinaus muss jeder Verein
prüfen, inwieweit noch weitere Bestimmungen, Verordnungen oder sonstige
Regelungen aus den jeweiligen vertraglichen Beziehungen zu den Bezirken, dem
Land Berlin oder dem jeweiligen Eigentümer/Verpächter zu beachten sind.
Hier ist der Vereinsvorstand dafür verantwortlich, seine Mitglieder zu
schützen und geltendes Recht durchzusetzen.
Daher hat der geschäftsführende Vorstand des AVP 1894 e. V. per einstimmigen Beschluss folgende Maßnahmen beschlossen:
- Der gesamte Sportbetrieb, Casting, Hegefischen vom Boot und vom Ufer sowie alle vereinsbezogenen Zusammenkünfte wie das Slippen der Boote, Mitgliederversammlungen und Feste werden mit sofortiger Wirkung b. a. W. ausgesetzt.
- Die Angelsaison 2020 muss daher bereits jetzt insgesamt beendet werden. Es finden für das laufende Jahr 2020 keine Ehrungen statt.
- Das Vereinsheim, einschließlich der sanitären Anlagen, ist b. a. W. für den Publikumsverkehr geschlossen. Hiervon ausgenommen sind Vorstandstätigkeiten und notwendige Arbeiten des Tresen-Teams/Ausschusses für Brauchtumspflege.
Hinsichtlich
der satzungskonformen Gewährleistung des allgemeinen Geschäftsbetriebes des AVP
1894 eV gelten ab sofort b. a. W. folgende Regelungen:
Boote
Die
Lagerung der Boote auf dem Vereinsgelände bleibt b. a. W. zulässig. Das Slippen der Boote und Arbeiten
an den Booten auf dem Vereinsgelände sind nur unter den durch die
Wasserschutzpolizei Berlin veröffentlichten Einschränkungen zulässig – siehe
hierzu beiliegende Weisung der Wasserschutzpolizei vom 27.04.20.
Arbeits-
und Tresen-Dienst
Die
Verpflichtung zur Leistung und damit auch zur Ersatzzahlung bei Nichtleistung
ist für 2020 b. a. W. aufgehoben. Bei Aufhebung der Rechtspflicht erfolgt eine
Anrechnung in Höhe der vergangenen Monate für das Jahr 2020. Hierzu ergeht ein
gesonderter Beschluss des Vorstandes nach Aufhebung der Rechtspflicht. Für 2020
bereits im Voraus geleistete Zahlungen werden auf Antrag rückerstattet.
Aufnahmen
Vereinsaufnahmen
finden per Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder
des geschäftsführenden Vorstandes nur unter dem Vorbehalt der Bestätigung in
der nächsten Mitgliederversammlung statt. Die Probezeit beginnt erst mit der
Bestätigung durch eine Mitgliederversammlung. Diese Regelung ist durch den
Bewerber/die Bewerberin bei Aufnahme schriftlich anzuerkennen.
Probezeit
und Übernahmen
Laufende
Probezeiten verlängern sich bis zu einem Beschluss in der nächsten möglichen
Mitgliederversammlung.
Austritt: Keine Änderung
Verkauf von Lauben: Keine Änderung – für den Käufer/die Käuferin gelten die o. g. Regelungen der Aufnahme.
Nutzung des Vereinsgeländes:
Die
Möglichkeit der allgemeinen Nutzung des Vereinsgeländes und des Steges durch
Vereinsmitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Vorgaben und
unter den jeweils geltenden Einschränkungen der Eindämmungsverordnung in der
jeweils gültigen Fassung bleibt
bestehen.
Das Angeln vom Vereinssteg
ist weiterhin untersagt!
Das
Betreten des Vereinsgeländes durch vereinsfremde Personen ist ausschließlich in Begleitung
eines Mitgliedes zu den nach der SARS-Cov-2 Eindämmungsverordnung erlaubten
Zwecken zulässig und
durch das Vereinsmitglied schriftlich zu dokumentieren (Name, Datum, Zeit
des Aufenthalts), soweit die vereinsfremde Person nicht dem eigenen Haushalt
des Vereinsmitgliedes zugehörig ist. Die schriftliche Dokumentation ist bis zur Aufhebung
dieser Regelungen aufzubewahren und dem Vorstand im Bedarfsfall zur Weitergabe
an dazu berechtigte Behörden und Institutionen zur Verfügung zu stellen.
Die Vorgaben der
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Berlin in der jeweils gültigen
Fassung sind auch auf dem gesamten Vereinsgelände einzuhalten.
Beiträge
und Pacht
Keine
Änderung – die Rechnungsbeträge 2020 bleiben unverändert.
Erreichbarkeit
des Vorstandes
Bei
Fragen zu Vereinsangelegenheiten können sich alle Mitglieder direkt an ein Mitglied
des geschäftsführenden Vorstandes wenden. Bei Anträgen bzw. Entscheidungsbedarf
durch den Vorstand oder den geschäftsführenden Vorstand ergeht ein (ggf. auch
vorläufiger) Beschluss, der auch unabhängig von einer eventuell
herbeizuführenden Mitgliederentscheidung bindend ist. Für Anträge, die eine
Entscheidung der Mitgliederversammlung bedingen, ist der Beschluss schriftlich
zu dokumentieren und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestätigung in der
nächsten Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann Anträge bis zur nächsten
Mitgliederversammlung nicht entscheiden und per Beschluss vorläufig ablehnen.
Gültigkeitsdauer
und Veröffentlichung
Die
genannten vorläufigen Regelungen gelten b. a. W. und können bei Änderung der
begründenden Rechtslagen und -pflichten abgeändert werden. Veränderungen sind
im Schaukasten des AVP und auf der Internetseite des AVP zu veröffentlichen,
kenntlich zu machen und ab Aushang im Schaukasten gültig. Es erfolgen keine
schriftlichen Benachrichtigungen per Post. Alle Mitglieder werden gebeten, sich
bei Betreten des Vereinsgeländes am Schaukasten über die aktuellen Regelungen
zu informieren.
Die
vorläufigen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung enden spätestens zum
Termin der Jahreshauptversammlung 2021 automatisch. Sofern erforderlich werden
die Mitglieder mit der Einladung zur JHV 2021 über alle Modalitäten, z. B. hinsichtlich
eventueller Wahlen für Vorstandpositionen, Ausschüsse und Kommissionen
informiert.
Liebe
Sportfreunde und Sportfreundinnen,
wir
bedauern diese Maßnahmen sehr. Sie sind aber unerlässlich, um uns alle durch
Reduzierung potentieller Übertragungsmöglichkeiten vor einer Ansteckung mit dem
Virus COVID 19 zu schützen und um unseren sich aus oben genannten Normen
ergebenen Rechtspflichten nachzukommen sowie den allgemeinen Geschäftsbetrieb
unseres Vereins aufrecht zu erhalten.
Wir
wünschen euch und euren Lieben in diesen schweren Tagen von ganzem Herzen viel
Kraft, alles Gute und vor allem BLEIBT GESUND!
Mit
sportlichen Grüßen,
Der
Vorstand am 20.03.2020, aktualisiert 01.05.20